Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung des Webdesigns durch die WebDesign Anja Henschel V1-2022 Stand: 01.08.2022

Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Entwicklung eines Konzepts und die Erstellung einer Website durch WebDesign Anja Henschel für den Auftraggeber, mit der dieser im Internet auftreten kann.

(2) Der Auftraggeber wird selbst, sofern nicht anders vereinbart, für die Einstellung der Website in das Internet, die dauerhafte Speicherung der Website auf einem Server (Hosting), die Beschaffung einer Internet Domain sowie die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (AccessProviding) sorge tragen.
(2a) Sofern ein Hosting durch WebDesign Anja Henschel gebucht wurde, ist diese für die Einstellung der Website in das Internet, die dauerhafte Speicherung der Website auf einem Server (Hosting) über die vereinbarte Laufzeit von mind. 1 Jahr, sowie die Verschaffung eines Zugangs zum World Wide Web (Access-Providing) sorge tragen.

Leistungspflichten WebDesign Anja Henschel

(1) WebDesign Anja Henschel ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Auftraggebers ein Konzept für eine Website zu entwickeln und diese entsprechend der vom Auftraggeber geforderten Funktionalitäten herzustellen.

Die WebDesign Anja Henschel erbringt Ihre vertraglich geschuldeten Leistungen in drei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 2 bis 4:

(2) Konzeptphase:
1. Auf der Basis des Pflichtenheftes erarbeitet die WebDesign Anja Henschel zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Seiten (Strukturbaum), die Festlegung eines etwaigen Konzepts, die Platzierung von Hyperlinks und die Einbindung von Kontaktformularen.
Darüber hinaus bedarf es eines Konzepts für die Verknüpfung der Website mit Sozialen Netzwerken, und für Tondateien, Videodateien, sowie von Fotos, Logos und anderen Grafiken. Das Konzept wird auf Basis des CMS “Wordpress” erstellt und entweder als Bilddatei, PDF oder in schon einer groben Fassung als Website zur Verfügung gestellt.
2. Bei der Entwicklung des Konzepts hat die WebDesign Anja Henschel die Einbindung der im Leistungsverzeichnis genannten Bestandteile zu berücksichtigen.

(3) Entwurfsphase:
1. Nach Fertigstellung des Konzepts und dessen Freigabe durch den Auftraggeber erstellt WebDesign Anja Henschel eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendigen Grundfunktionalitäten aufweisen. Zu den notwendigen Grundfunktionalitäten gehört insbesondere die Funktionstüchtigkeit von Links, welche die einzelnen Webseiten verbinden, die etwaige Einbindung eines Content Management Systems (CMS) und die Einbindung von Grafiken, Formularen, Werbebannern, Animationen, Tondateien und Videodateien sowie Verknüpfungen mit Sozialen Netzwerken. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Die Basisversion der Website muss weiterhin insoweit funktionstüchtig sein, dass dem Auftraggeber eine Überprüfung der Website, insbesondere
die Durchführung von Testläufen, möglich ist. Die Basisversion erfolgt auf Basis des CMS “Wordpress”.
2. Die WebDesign Anja Henschel ist verpflichtet, die programmierten Webseiten wie folgt zu
optimieren:
Browser:
Firefox Browser (Aktuelle Version bei Vertragsabschluss )
Opera Browser (Aktuelle Version bei Vertragsabschluss )
Google Chrome (Aktuelle Version bei Vertragsabschluss )
in einer Bildschirmauflösung von 1920×1080 (Full HD)
Mobile Endgeräte:
iOS & Android
Die erstellten Seiten haben bei Verwendung der Browser Version, für die sie optimiert wurden, fehlerfrei und ohne Beeinträchtigung der Seitenoptik abrufbar zu sein. Hyperlinks, die auf Unterseiten innerhalb der erstellten Website verweisen, müssen einwandfrei funktionieren. Für sonstige Hyperlinks ist eine Funktionskontrolle im Zeitpunkt ihrer Anlage vorzunehmen. Benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, standardmäßig enthalten sein oder durch Anklicken von nicht mehr als zwei weiteren Links herunterladbar gemacht werden.

(4) Fertigstellungsphase:
Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt die WebDesign Anja Henschel die Endversion der Website. Diese muss vollständig funktionstüchtig sein. Nach der Abnahme (via Abnahmeschein) der Endversion der Website durch den Auftraggeber ist die WebDesign Anja Henschel verpflichtet, dem Auftraggeber die Website auf dem Server von WebDesign Anja Henschel zur Verfügung zu stellen.

Leistungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung des Konzepts für die Website und ihrer Herstellung durch die WebDesign Anja Henschel zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung des Konzepts und Herstellung der Website erforderlich sind.

(2) Der Auftraggeber wird die WebDesign Anja Henschel bei der Erstellung des Pflichtenheftes ( § 2 Abs. 2 dieses Vertrages) und des Konzepts (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) unterstützen, um WebDesign Anja Henschel eine detaillierte Konzeption zu ermöglichen.

(3) Nach Erstellung des Konzepts für die Website (§ 2 Abs. 3 dieses Vertrages) durch WebDesign Anja Henschel ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Wenn das Konzept den Anforderungen des § 2 Abs. 2 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Konzept durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.

(4) Nach Erstellung einer Basisversion (§ 2 Abs. 4 dieses Vertrages) durch die WebDesign Anja Henschel ist der Auftraggeber verpflichtet, diese sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen. Soweit Fehler erkennbar sind, wird der Auftraggeber der WebDesign Anja Henschel dies mitteilen. Wenn die Basisversion den Anforderungen des § 2 Abs. 4 dieses Vertrages im Wesentlichen entspricht, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Basisversion durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) freizugeben.

(5) Nach Fertigstellung der Endversion (§ 2 Abs. 5 dieses Vertrages) ist der Auftraggeber zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären.

(6) Spätestens nach Freigabe der Basisversion hat der Auftraggeber der WebDesign Anja Henschel alle zur Entwicklung und Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen. Dies sollte möglichst innerhalb von 7 Werktagen geschehen und alle Inhalte umfassen, welche auf der Live Website vorhanden sein sollen:
a) Texte:
b) Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons): c) Videos:
d) Informationen für interaktive Funktionen:
Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

(7) Der Auftraggeber hat WebDesign Anja Henschel weiterhin folgende Informationen unverzüglich spätestens nach Freigabe der Basisversion in folgender Form zur Verfügung zu stellen.
Dies sollte möglichst innerhalb von 7 Werktagen geschehen und alle Inhalte umfassen, welche auf der Live Website vorhanden sein sollen::
a) Metatext-Informationen (schriftlich oder per E-Mail)
b) Vorgaben und Weisungen für die Gestaltung der Website (schriftlich oder per E-Mail)
c) technische Vorgaben (URL, Host, Mailweiterleitung u. ä.) (schriftlich oder per E-Mail)

Vergütung/ Zahlungsmodalitäten
(1) Die einmaligen Kosten für die Erstellung der Website inkl. den sonstigen einmaligen Leistungen sind in Vorkasse, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf das Konto der WebDesign Anja Henschel zu überweisen.
(2) Sind monatliche oder regelmäßige Leistungen vereinbart, so werden diese jeweils zum Monatsbeginn (+5 Tage) im für den vergangenen Monat durchgeführte Leistungen in Rechnung gestellt und per SEPA Mandat vom Kunden eingezogen.
(3) Für Mehraufwendungen, die über die gemäß Leistungsverzeichnis dieses Vertrages von WebDesign Anja Henschel geschuldeten Leistungen hinausgehen, vereinbaren die Parteien eine Stundenvergütung von 110€ zzgl. aktuell geltender Mehrwertsteuer. Dies wird vorab dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und auf Freigabe gewartet.
(4) Unabhängig von der Pauschalvergütung ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand von WebDesign Anja Henschels mit einem Stundensatz von 110€ zzgl. aktuell geltender Mehrwertsteuer zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist. Der Auftraggeber erhält vorab eine Erinnerung und wird schriftlich auf die noch offenen Punkte hingewiesen.
(5) Folgende Zusatzvereinbarungen werden getroffen: Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die die WebDesign Anja Henschel tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts, nach Freigabe der Basisversion oder nach Teilabnahmen auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen
werden mit einem Stundensatz von 110€ zzgl. aktuell geltender Mehrwertsteuer vergütet. Dies wird vorab dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und auf Freigabe gewartet.
Folgende Auslagen wird der Auftraggeber der WebDesign Anja Henschel gesondert erstatten:
(6) Sofern nicht anders vereinbart, ist die WebDesign Anja Henschel berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den jeweils bereits erbrachten Leistungen der WebDesign Anja Henschels. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.

(7) Ist WebDesign Anja Henschel die Möglichkeit nicht gegeben auf der Website zuarbeiten, WordPress zu installieren, der Webanbieter (z.B. T-Online) und den Arbeitsablauf gestört sowie stark einschränkt und verhindert das Arbeiten, dann beauftragt WebDesign Anja Henschel, die Chris Martens GmbH zur technischen Unterstützung. WebDesign hat einen Vertrag für die technischen Umsetzungen an Kundenprojekten. Der zusätzliche Aufwand durch die Chris Martens GmbH wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt ohne das es eine vorherige Absprache benötigt. Mit einem Stundensatz der Chris Martens GmbH von 120€ zzgl. aktuell geltender Mehrwertsteuer erhält der Auftraggeber die in Leistung gestellte Rechnung. Die dadurch entstandene Nachbearbeitung und Zeit wird zusätzlich an den Endtermin geknüpft. Jeglicher Anspruch des Auftraggebers entfällt auf das Fertigstellungsdatum, wenn durch den technischen Einsatz und die nicht technisch einwandfreie Website freies Arbeiten von WebDesign vorweist und sich dadurch der Ablauf und Umsetzung verzögert. Zahlungstermin laut Rechnung müssen weiterhin vom Auftraggeber gegenüber WebDesign Anja Henschel fristgereicht eingehalten werden.

 

Quellcode, Weiterentwicklung, Nutzungsrechte, Namen- und
Kennzeichnungsrechte
(1) WebDesign Anja Henschel stellt dem Auftraggeber den Quellcode der Webseite vollständig zur Verfügung und räumt ihm sämtliche Nutzungsrechte an der vertragsgegenständlichen Website für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten ausschließlich, unwiderruflich und ohne
inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z. B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf
alle anderen möglichen Arten.
(2) Die Übergabe des Quellcodes und die Einräumung der Nutzungsrechte werden gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. § 4 dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website zu bearbeiten,  nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Dritte umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. WebDesign Anja Henschel wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher
Verstoß gegen seine Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann WebDesign Anja Henschel verlangen, dass er im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird. Sämtliche durch den Auftraggeber durchgeführte Änderungen entstandenen Schäden
können nicht als Anspruch gegenüber WebDesign Anja Henschel geltend gemacht werden.
(4) Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

Mängel
(1) Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Website haftet die WebDesign Anja Henschel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§ 434 ff BGB).
Ferner haftet WebDesign Anja Henschel auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Konzept (bzw. der Basisversion) in der vom Auftraggeber freigegebenen Form entspricht.
(2) Der Auftraggeber hat die Website innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch die WebDesign Anja Henschel, soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der WebDesign Anja Henschel unverzüglich Anzeige zu machen.
(3) Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Website als genehmigt, es sei denn, dass er sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Haftung
(1) Die WebDesign Anja Henschel haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.
(2) Die WebDesign Anja Henschel haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die WebDesign Anja Henschel nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen WebDesign Anja Henschels.
(4) WebDesign Anja Henschel garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption der GesamtWebsite nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt die WebDesign Anja Henschel hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

Geheimhaltung/ Datenschutz
(1) WebDesign Anja Henschel verpflichtet sich, keine ihm während seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.
(2) Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt diesesVertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Kündigung
(1) Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) gekündigt werden. Die
Kündigung ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann
vor, wenn
 WebDesign Anja Henschel einen der Fertigstellungstermine gemäß § 9 Abs. 1 dieses
Vertrages + eine Fertigstellungsfrist von 8 Wochen nicht einhält und eine vom Auftraggeber gesetzte, angemessene Nachfrist
fruchtlos verstrichen ist, es sei denn die WebDesign Anja Henschel hat die Verzögerung nicht
zu vertreten;
 WebDesign Anja Henschel andere Pflichten aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt;
 der Auftraggeber seine Pflichten aus diesem Vertrag –insbesondere seine in § 3 dieses
Vertrages beschriebenen Mitwirkungspflichten – in grober Weise verletzt;
 Über das Vermögen eines Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder
dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse
abgelehnt worden ist.
(2) Im Falle der fristlosen Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund
ist der Auftraggeber berechtigt, die Website durch Dritte nicht auf Kosten der WebDesign Anja Henschels
fortentwickeln zu lassen. Zu diesem Zweck ist WebDesign Anja Henschel verpflichtet, dem
Auftraggeber unverzüglich die bis dahin erstellte Version der Website zu übergeben.
(3) Bei wirksamer Beendigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber gehen alle
Nutzungsrechte an bereits erstellten Webseiten sowie das Eigentum an allen Verkörperungen
hiervon gegen Zahlung in Höhe des Wertes der bereits erbrachten Leistungen auf den Auftraggeber
über.

Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft
(1) WebDesign Anja Henschel darf den Auftraggeber auf ihrer Website oder in anderen Medien
als Referenzauftraggeber nennen. WebDesign Anja Henschel darf ferner die erbrachten Leistungen
zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der
Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
(2) WebDesign Anja Henschel hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber in Form
eines Vermerks im Impressum. Er darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der
Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen.

Schlussbestimmungen
(1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider
Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages
eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.
(3) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts anwendbar.
(4) Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden
Streitigkeiten ist Leipzig